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2022 Baubewilligung denkmalgeschütztes MFH mit Scheune Uerzlikon

Jahr 2020 - 23
Architekten Eckert Architekten GmbH
Auftraggeber Privat

Booklet

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Auszug aus Bericht KDK 27-2021      Kap. Antrag, Abs. 2

Das Gebäude soll in seiner Gesamtform, mit äusserlich klar erkennbarer Gliederung von Wohn- und Ökonomieteil, sowie mit ruhigen, geschlossenen Dachflächen erhalten bleiben. Die Fassadengestaltung des Wohnteils als Fachwerkkonstruktion mit Einzelfenstern aus dem 19. Jahrhundert ist zu respektieren (Fassadenverputz und jüngere Fensterformate sind aber nicht Teil des Schutzumfangs). Am Scheunentrakt sind die verbleibenden Teile der alten, bauzeitlichen Ständerkonstruktion (Ständer, Bohlenfüllungen, Schwellen, südliches Tenntor) in der Substanz zu erhalten. (...)

Kap. Begründung der Schutzwürdigkeit Abs. 1

(...) Als ehemaligem Meierhof des Klosters Kappel und somit Sitz eines klösterlichen Verwalters ist dem markanten, grossvolumigen Gebäude ein erheblicher wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Zeugenwert zuzuschreiben. (...)

Kap. Erläuternder Bericht Abs. 5

Das Grundgerüst des originalen Ständerbaus dürfte hinter jüngeren Putzschichten und Vertäfelungen zu einem guten Teil noch vorhanden sein. Sichtbar geblieben sind die ursprünglichen Verhältnisse an der südlichen Heubünenwand, wo das Ständergerüst mit Wandfüllungen aus kräftigen liegenden Bohlen offen zutage tritt. (...)

Reparatur- und Ertüchtigungsmassnahmen am historisch und konstruktionsgeschichtlichäusserst bedeutenden Tragwerk sind unter Berücksichtigung der Bedingungen des Berichts des Bundesexperten Stefan M. Holzer vom 5. Mai 2023 vorzunehmen:

- "Eine Wegnahme oder ein Ersatz vorhandener Bauteile ist nur im Fall einer Schädigung

durch Holzschädlinge, Fäulnis oder Einschnitte statthaft [...]."

- "Verstärkungen dürfen nur additiv vorgenommen werden [...]."

- "Verstärkungen und Zufügungen müssen reversibel ausgeführt werden [...]."

Das historische Tragwerk soll sorgfältig und schonend repariert und instandgesetzt werden bzw. in sich wieder funktionstüchtig gemacht werden. Fehlende Elemente wie z. B. Kopf- oder Fusshölzer etc. sollen ergänzt und morsche Stellen in Absprache mit der kantonalen Denkmalpflege fachgerecht repariert werden. Für die statischen Verstärkungsmassnahmen ist ein Konzept zu erarbeiten, mit der kantonalen Denkmalpflege abzusprechen und vor

Baufreigabe von dieser genehmigen zu lassen.

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Restaurierungsmassnahmen verfolgen primär das Ziel des Substanzerhalts. 

Bauliche Anpassungs- und Erweiterungsmöglichkeiten am Gebäude Vers.-Nr. ... im Inneren und am Äusseren, wie in den Plänen gemäss Ziff. ... und im Booklet vom ... dargestellt, sind mit dem Schutzumfang vereinbar. Weitere bauliche Anpassungen und Erweiterungen sind möglich, sofern sie den Schutzzweck nicht beeinträchtigen. 

Alle baulichen Anpassungs- und Erweiterungs-massnahmen haben erhöhten gestalterischen Anforderungen zu genügen und dürfen den Zeugenwert des Gebäudes und seiner Teile in Substanz und Wirkung nicht beeinträchtigen. 

Alle Restaurierungsmassnahmen an den geschützten Bauteilen sowie an der geschützten Umgebung sowie die baulichen Anpassungs- und Erweiterungs-massnahmen sind in Absprache und mit Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege auszuführen. 

Das Booklet vom ... ist für die Restaurierung wegleitend. Das Booklet wird im Rahmen der Ausführungsplanung und Realisierung weitergeführt und ist bei Abschluss der Arbeiten Dokumentation des Bauprojekts. 

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