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Holzeinbau in Scheune Dürstelen ZH

Jahr 2012
Architekten Eckert Architekten GmbH
Auftraggeber Privat

Materialisierung Anbau

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Im Jahre 2009 startete der erste Anbau in der Scheune in Dürstelen. Zwei Familien wohnten bereits in dem Bauernhaus und in der benachbarten umgebauten Scheunenhälfte. 2012 entstand mit einem weiteren Anbau in der zweiten Scheunenhälfte attraktiver Wohnraum für eine dritte befreundete Familie mit Kindern. 

Mit drei Kindern fasste die Bauherrschaft den Entscheid aufs Land zu ziehen. Die Wohnung in der Stadt wurde langsam zu eng und Freunde berichteten von weiterem Platz für einen Anbau in ihrer Scheune in Dürstelen.

Die drei Familien wurden sich einig und planten mit Eckert Architekten den zweiten Scheunenausbau. Die Baubewilligung, die seinerzeit geschlagene fünf Jahre dauerte, ging nun in drei Monaten über die Bühne. Auch hier wurde erneut eine „Wohnkiste“ geplant, die neben den ersten Anbau auf den Heuboden gestellt werden sollte.

Gleiche Idee, anderes Projekt

Die Süd- und Stirnseite der Scheune liegt direkt am Hang mit Blick ins Grüne. Die Hanglage gibt dem Wohnraum Niveau-Unterschiede von 2-3 Tritten und verschiedene Raumhöhen. Ein ehemaliger Ziegenstall, der einst auf dieser Seite angebaut wurde, wurde als zusätzlicher Wohnraum im Bau integriert. Direkt daneben befindet sich der sonnige Sitzplatz der dritten Familie.

 

Die besagte „Wohnkiste“ auf dem Heuboden wurde der Dachschräge ein Stück weit angepasst, damit die Räume an Höhe gewinnen. Der Kubus hat auf diese Weise mehr Berührungspunkte mit dem Dach als das Projekt nebenan. Bei der Fassade sollte  ebenfalls der Look der Scheune beibehalten bleiben, um das Ortsbild zu wahren.

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Fast „den Bach runter“ 

Grad zu Beginn der Bewilligungsphase lief etwas quer, nämlich der unterirdische eingedolte „Dürstelertobelbach“, der durch das Grundstück verlief. Die in den neuen Vorschriften verlangten 8 Meter Abstand zum Bauobjekt waren nicht gewährleistet und vor Baubeginn musste zuerst der Bach mit der amtlichen Bezeichnung „öffentliches Fliessgewässer“ verlegt werden, wofür es eine zusätzliche Bewilligung brauchte.

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